AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Planung, Organisation und Durchführung von künstlerischen Darbietungen und Show-Gesamtpaketen (insb. im Bereich Musical).
  2. Vertragspartnerin ist Anastassia Matas, Einzelunternehmerin (Geschäftsbezeichnung: Eclipse Entertainment), Schönbrunner Straße 282/9 1120 Wien, info@eclipse-entertainment.at (nachfolgend „Dienstleister“).
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber VerbraucherInnen (PrivatkundInnen / B2C) als auch gegenüber UnternehmerInnen (FirmenkundInnen / B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Alle Angebote der Dienstleisterin auf der Website oder in Prospekten sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die KundIn ein individuelles Angebot des Dienstleisters schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt und die Anzahlung gemäß § 3 bei der Dienstleisterin eingeht.
  3. Die DienstleisterIn erbringt die vereinbarte Show als Gesamtpaket in eigenem Namen. Sie ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages andere qualifizierte Kunstschaffende als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden/der Kundin auf die Besetzung mit bestimmten Einzelpersonen besteht nicht, es sei denn, dies wurde explizit schriftlich vereinbart.
  4. Es wird erbeten, gewünschte Darbietungen mindestens sechs Wochen im Vorhinein zu buchen. Falls die Buchung kurzfristiger als die genannten sechs Wochen vor gewünschtem Datum getätigt wird, kann der Termin nicht garantiert werden.

§ 3 Anzahlung und Zahlungsbedingungen

  1. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars innerhalb von 7 Werktagen auf das angegebene Konto der Dienstleisterin zu überweisen. Erst mit dem fristgerechten Eingang dieser Anzahlung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
  2. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist die Dienstleisterin berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
  3. Die verbleibenden 50 % des Gesamthonorars sind spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag ohne Abzug auf das Konto der Dienstleisterin zu zahlen.

§ 4 Stornierung durch den Kunden

Sagt der/die KundIn die gebuchte Veranstaltung ab, gelten folgende Stornobedingungen:

  1. Bei einer Absage durch den/die KundIn wird die geleistete Anzahlung von 50 % als pauschalierter Aufwandsersatz für den freigehaltenen Termin und die Vorbereitungskosten einbehalten.
  2. Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 100 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
  3. Für VerbraucherInnen (PrivatkundInnen) gilt: Dem/der KundIn bleibt der Nachweis gestattet, dass der DienstleisterIn kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Bei Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist (termingebundene Event-Buchung), besteht kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG Österreich).

§ 5 Absage durch die Dienstleisterin / Höhere Gewalt

  1. Kann die Show aufgrund von schwerer Krankheit der Dienstleisterin oder der gebuchten KünstlerInnen, Unfall, behördlichen Verboten oder anderer Fälle Höherer Gewalt nicht stattfinden, bemüht sich die Dienstleisterin nach besten Kräften, einen gleichwertigen künstlerischen Ersatz zu stellen.
  2. Gelingt die Stellung eines Ersatzes nicht oder lehnt der Kunde diesen aus sachlichen Gründen ab, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall wird die bereits geleistete Anzahlung von 50 % vollständig und unverzüglich an den/die KundIn zurückgezahlt.
  3. Weitergehende Schadensersatzansprüche des/der KundIn (z. B. für Location-Miete, Catering oder Folgeschäden) sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Dienstleister fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

§ 6 Technische Voraussetzungen und Pflichten des/der KundIn

  1. Technik durch den/die KundIn: Sofern vereinbart ist, dass der/die KundIn die Ton- und Lichttechnik stellt, ist diese/r verpflichtet, die im Angebot („Technischer Rider“) definierten Anforderungen exakt zu erfüllen. Bei Mängeln der kundenseitigen Technik, die zu Verzögerungen oder zum Ausfall der Show führen, haften die KünstlerInnen nicht. Der volle Honoraranspruch bleibt bestehen.
  2. Technik durch die DienstleisterIn: Bringt die DienstleisterIn die Technik mit, ist der/die KundIn verpflichtet, einen sicheren, trockenen und ausreichend dimensionierten Stromanschluss bereitzustellen. Der/die KundIn haftet für Schäden an den technischen Geräten der DienstleisterIn, die durch Gäste oder Dritte im Rahmen der Veranstaltung verursacht werden.

§ 7 Urheberrechte, Bild- und Tonaufnahmen

  1. Die dargebotenen Musical-Shows und Arrangements sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Professionelle Ton-, Video- und Bildaufnahmen während des Auftritts sind dem/der KundIn und den Gästen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DienstleisterIn untersagt. Eine kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen (z. B. im Internet oder sozialen Netzwerken) ist nicht gestattet.
  3. Alle anfallenden Gebühren für Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM in Österreich, GEMA in Deutschland) sowie eventuelle Künstlersozialabgaben trägt ausschließlich der/die KundIn. Er/Sie ist für die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung verantwortlich.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei VerbraucherInnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewöhnliche Aufenthalt des /der VerbraucherInnen zwingenden Schutzrechten entgegensteht.
  2. Sofern es sich beim Kunden/der Kundin um eine/n UnternehmerIn handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
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